Der demografische Wandel in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel stellt auch in Hessen die Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen. Gebäudeleerstand und eine zurückgehende Auslastung der Infrastruktur sind Beispiele der bereits begonnenen und sich künftig verstärkenden Entwicklung. In Hessen besteht die Chance, sich frühzeitig präventiv mit den notwendig werdenden Anpassungsleistungen kommunaler Raum-, Bau und Infrastrukturen zu befassen, bevor sie zu einer nur schwer zu bewältigenden Aufgabe werden.
Stadtumbau in Hessen heißt ein Förderprogramm, das die Kommunen bei Stadtentwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit den Folgen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels unterstützt. Unter dem Motto „Stadtentwicklung ohne Wachstum“ reagiert das Förderprogramm auf die sich abzeichnenden Entwicklungen.
Die Fördermittel des Stadtumbaus sind bestimmt für die Vorbereitung und Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen. Die Mittel sollen die Gemeinden in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demografie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.
Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist.
Stadtumbau in Hessen kann nur durch integrierte, interkommunal abgestimmte Stadtentwicklung bewältigt werden, denn vielfach haben Ad-hoc-Entscheidungen ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept fatale unvorhersehbare Folgen für die Stadtentwicklung zur Folge gehabt (z.B. bei Standortentscheidungen für großflächigen Einzelhandel). Grundlage für den Stadtumbau ist daher ein in die Zukunft gerichtetes Integriertes Handlungskonzept, das diesen komplexen Anforderungen gerecht wird.
Bestandteil des Integrierten Handlungskonzepts ist insbesondere die Identifikation von Impulsprojekten für die Stadtentwicklung. Impulsprojekte sollen nicht nur eine Verbesserung der Qualität der unmittelbaren Umgebung, sondern auch des weiteren Umfelds nach sich ziehen. Sie sollen nicht allein der Erhaltung oder Erneuerung von Gebäudesubstanz an sich dienen, sondern eine darüber hinausgehende ausstrahlende funktionale Wirkung in dem Sinne haben, dass weitere Maßnahmen – insbesondere auch von privaten Bauherren – angeregt werden und folgen; dass sie also tatsächliche Impulse geben.